Definition des Indikators |
Zu den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich nicht nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Der Ausländeranteil stellt den Anteil der Ausländerinnen und Ausländer (Quelle: Ausländerzentralregister) je 100 Einwohnerinnen und Einwohner (Quelle: Bevölkerungsfortschreibung) jeweils zum 31.12. eines Jahres dar. Prozesse der gesellschaftlichen Teilhabe gestalten sich insbesondere auch vor dem Hintergrund des Ausländeranteils an der Bevölkerung regional sehr unterschiedlich. Zum Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte vgl. Indikator 1.3.1. |
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Methodische Hinweise |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), führt mit dem Ausländerzentralregister (AZR) die Datenbestände aller lokalen Ausländerbehörden zentral zusammen. Das AZR enthält somit Informationen zu allen Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht nur vorübergehend (in der Regel drei Monate oder länger) in Deutschland aufhalten. Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte, sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen. Das AZR dient einer Vielzahl von Behörden, die mit aufenthalts- und asylrechtlichen Verwaltungsaufgaben beauftragt sind als zentrale Informationsplattform. In der Ausländerstatistik nach dem AZR werden die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand nachgewiesen. Regional können Angaben auf den Ebenen der Länder, der Regierungsbezirke und der Landkreise und kreisfreien Städte gemacht werden. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann. |
Weiterführende Informationen |
Angaben für Niedersachsen auf Ebene der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Landeshauptstadt Hannover sind verfügbar in der LSN-Online Datenbank (Statistische Erhebung > 105 Ausländerzentralregister), bundesweit in der GENESIS-Online Datenbank. Methodische Erläuterungen finden sich fortlaufend in dem jährlich erscheinenden Statistische Bericht Niedersachsen A I 4, Ausländische Bevölkerung am 31.12. Weitere methodische Erläuterungen und bundesweite Ergebnisse sind zu finden in: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2, Ausländische Bevölkerung (erscheint jährlich). |