Definition des Indikators |
Der Indikator gibt das Durchschnittsalter der in den kreisfreien Städten und Landkreisen lebenden Ausländerinnen und Ausländer differenziert nach Geschlecht wider. Mit Hilfe diese Indikators kann die Altersstruktur der jeweiligen ausländischen Bevölkerung abgebildet werden. |
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Methodische Hinweise |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), führt mit dem Ausländerzentralregister (AZR) die Datenbestände aller lokalen Ausländerbehörden zentral zusammen. Das AZR enthält somit Informationen zu allen Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht nur vorübergehend (in der Regel drei Monate oder länger) in Deutschland aufhalten. Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte, sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen. Das AZR dient einer Vielzahl von Behörden, die mit aufenthalts- und asylrechtlichen Verwaltungsaufgaben beauftragt sind als zentrale Informationsplattform. In der Ausländerstatistik nach dem AZR werden die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand nachgewiesen. Regional können Angaben auf den Ebenen der Länder, der Regierungsbezirke und der Landkreise und kreisfreien Städte gemacht werden. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann. |