Definition des Indikators |
Die Anzahl der Lebendgeborenen liefert eine demographische Basisinformation über das Geburtenverhalten der Bevölkerung. Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Der Indikator gibt an, wie viele Kinder mit deutscher und wie viele mit ausländischer Staatsangehörigkeit im jeweiligen Berichtsjahr geboren wurden. |
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Methodische Hinweise |
Da ein Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erlangt, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist, gibt der Indikator weniger Informationen über die Anzahl der Geburten von Eltern ausländischer Herkunft wieder. Er lässt vielmehr Aussagen über den rechtlichen Status des Kindes zu und über die rechtliche Teilhabe der Eltern. Zu berücksichtigen ist zudem, dass seit 01.01.2000 ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn ein Elternteil sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland gewöhnlich aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. |
Weiterführende Informationen |
Angaben für Niedersachsen auf Gemeindeebene sind verfügbar in der LSN-Online Datenbank (Statistische Erhebung > 120 Wanderungsstatistik) sowie bundesweit in der Regionaldatenbank Deutschland. Methodische Erläuterungen finden sich fortlaufend in dem jährlich erscheinenden Statistische Bericht Niedersachsen A III 1, Wanderungen |