Definition des Indikators |
Zu den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich nicht nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Ausländerinnen und Ausländer leben in Deutschland mit einem bestimmten Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis), zur Durchführung eines Asylverfahrens (Aufenthaltsgestattung) oder bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt mit einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung). Die Bedingungen der rechtmäßigen Einreise und des rechtmäßigen Aufenthalts werden durch unterschiedliche Aufenthaltstitel geregelt. Die nach dem Aufenthaltstitel gegliederten Daten sind ein Indikator, der die gesellschaftliche Teilhabe anhand rechtlicher Aufenthaltsbedingungen und den damit verbundenen Möglichkeiten z.B. zur Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit beschreibt. |
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Methodische Hinweise |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), führt mit dem Ausländerzentralregister (AZR) die Datenbestände aller lokalen Ausländerbehörden zentral zusammen. Das AZR enthält somit Informationen zu allen Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht nur vorübergehend (in der Regel drei Monate oder länger) in Deutschland aufhalten. Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte, sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen. Das AZR dient einer Vielzahl von Behörden, die mit aufenthalts- und asylrechtlichen Verwaltungsaufgaben beauftragt sind als zentrale Informationsplattform. In der Ausländerstatistik nach dem AZR werden die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand nachgewiesen. Regional können Angaben auf den Ebenen der Länder, der Regierungsbezirke und der Landkreise und kreisfreien Städte gemacht werden. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann. |
Weiterführende Informationen |
Weiterführende Informationen zur Ausländischen Bevölkerung finden sie in der Fachserie 1 Reihe 2 Ausländische Bevölkerung auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes. |