Definition des Indikators |
Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylgesetz verpflichtet, Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Bundesgebiet um Asyl bitten, aufzunehmen. Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel”. Die Asylsuchenden werden mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems „EASY” (Erstverteilung von Asylsuchenden) entsprechend der Aufnahmequote auf die Länder verteilt. Niedersachsen unterhält für diese Personenkreise an den Standorten Braunschweig, Bramsche und Friedland, Oldenburg, Bad Fallingbostel und Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) Aufnahmeeinrichtungen. |
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Methodische Hinweise |
Auf Grund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Auswirkungen auf den nationalen und internationalen Reiseverkehr, bestand vorübergehend ein deutlicher Rückgang der EASY-Zugänge. Ab dem 02.05.2022 wurde das Verteilverfahren „FREE“ Fachanwendung zur Registrierung, Erfassung und Erstverteilung zum vorüber gehenden Schutz eingeführt. Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach §24 des Aufenthaltsgesetztes möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Personen, die unter den §24 AufenthG fallen, in EASY erfasst. Diese Personen wurden auf FREE umgebucht und sind nicht mehr in den EASY Zahlen enthalten. |
Weiterführende Informationen |
Zum Thema Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten stellt das Nds. Ministerium für Inneres und Sport an dieser Stelle monatlich statistische Auswertungen zur Verfügung, aus denen sich aktuelle Zahlen und Entwicklungen der Asyl-und Flüchlingssituation ablesen lassen. |