Definition des Indikators |
Der Indikator zeigt die Anzahl der in Niedersachsen gestellten Asylanträge (Erst- und Folgeanträge). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die Asylanträge. Die Aufenthaltsregelung während und nach dem Abschluss des Asylverfahrens fällt in die Zuständigkeit der Ausländerbehörden. |
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Methodische Hinweise |
Es ist zu beachten, dass die Anzahl der gestellten Asylanträge der Jahre 2020 und 2021 unter den Bedingungen der Corona Pandemie zu sehen sind. |
Weiterführende Informationen |
Weitere Informationen zu Erst- und Folgeanträgen finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. |