Definition des Indikators |
Der Indikator gibt die Zahl aller im jeweiligen Berichtsjahr eingebürgerten Personen wieder. Als Einbürgerung wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen ausländischen Staatsangehörigen auf Grundlage eines Antrages bezeichnet. |
---|---|
Methodische Hinweise |
Der Indikator kann Aussagen über gelingende gesellschaftliche Einbindung treffen, besonders nach rechtlichem Status. Erst mit Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verfügen Personen über alle staatsbürgerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten. Mit der Einbürgerung werden ausländische Personen zu deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Sie werden in Statistiken auch dann nicht mehr als Ausländerin oder Ausländer nachgewiesen, wenn ihre bisherige Staatsangehörigkeit fortbesteht. |
Weiterführende Informationen |
Angaben für Niedersachsen auf Landesebene nach Rechtsgrundlage, Alter und Aufenthaltsdauer sind verfügbar in der LSN-Online Datenbank (Statistische Erhebung > 106 Einbürgerungen). Weitere Angaben sind zu finden in dem jährlichen Statistischen Bericht A I 9 Einbürgerungen veröffentlicht in den Statistischen Monatsheften des LSN. Weitere methodische Erläuterungen und bundesweite Ergebnisse sind zu finden in: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Einbürgerungen (erscheint jährlich). |