Definition des Indikators |
Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit und der Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt. Maßgeblich ist, dass sie in der Berichtswoche wenigstens eine Stunde einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. |
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Methodische Hinweise |
Die Daten entstammen dem Mikrozensus. Diese Bevölkerungsstichprobe erhebt bundesweit jährlich bei 1 Prozent der Haushalte demographische, erwerbs- und familienstatistische Basisdaten. Der regionale Nachweis der Ergebnisse erfolgt nach dem Wohnort der Befragten. Die Darstellung der Zahl der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008). Diese Systematik gliedert die Gesamtwirtschaft hierarchisch in 21 Wirtschaftsabschnitte, die sich wiederum in 88 Abteilungen, 272 Gruppen, 615 Klassen und 839 Unterklassen untergliedern. Für alle diese Hierarchieebenen wird als Oberbegriff der „Wirtschaftszweig“ gebraucht. Dieser entspricht in etwa dem Begriff der Branche im üblichen Sprachgebrauch. Eine Person hat nach dem Mikrozensus einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen: |
Weiterführende Informationen |
Angaben für Niedersachsen und methodische Erläuterungen finden sich fortlaufend in den jährlich erscheinenden Statistischen Berichten Niedersachsen A I 5, A VI 2, A VI 4, Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Haushalte und Familien 2014. Weitere methodische Erläuterungen und bundesweite Ergebnisse sind zu finden in: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 4.1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland 2012-2015. Ab 2016 werden die Daten in der Fachserie 1 Reihe 4.1 “Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung” veröffentlicht. (Erscheinungsrhythmus: jährlich). |