Definition des Indikators |
Arbeitslose sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die nicht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, die nicht Schülerin oder Schüler, Studierende oder Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfängerin oder Empfänger von Altersrente sind und für eine Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem nach SGB II zuständigen Träger gemeldet haben. Ausländerinnen und Ausländer können nur dann als arbeitslos erfasst werden, wenn sie eine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland ausüben dürfen. |
---|---|
Methodische Hinweise |
Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die registrierten Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Nicht in den Zahlen über Arbeitslose und den entsprechenden Quoten enthalten sind Personen, die sich in Fortbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder im Vorruhestand befinden. Das Ausmaß der Unterbeschäftigung ist daher höher, als es die amtlichen Zahlen über Arbeitslose ausweisen. Die Statistik wird von der Bundesagentur für Arbeit geführt. |
Weiterführende Informationen |
Die Methodenberichte der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: ‘https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Methodenberichte-Arbeitsmarkt-Nav.html’ |