Definition des Indikators |
Der Indikator gibt die Zahl der Arbeitslosen nach Rechtskreisen sowie davon die Zahl und den Anteil der Personen mit Zuwanderungsgeschichte wieder. |
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Methodische Hinweise |
Quelle für die dargestellten Ergebnisse ist die sogenannte Migrationshintergrund-Erhebung der Bundesagentur für Arbeit, im Rahmen derer Arbeitslose in den Agenturen und Jobcentern zu ihrem Migrationshintergrund befragt werden, um das Portfolio der Arbeitsmarktstatistiken zu erweitern. Die Erhebung wurde in § 281 Abs. 2 SGB III normiert und Details zum Verfahren sowie zur Methodik im September 2010 in der sogenannten Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) festgehalten. |